
AGB
ALLGEMEINES
Lerncoaching Stäfa führt Lerncoachings und Beratungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung der Dienstleistung bestätigt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin die Geltung dieser Bedingungen.
Die von Lerncoaching Stäfa abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge; Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
Lerncoaching Stäfa erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr von dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person.
BERATUNGSDAUER
Die Beratungsdauer ist abhängig von der Zielsetzung und wird einvernehmlich und individuell zwischen Lerncoaching Stäfa und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person vereinbart.
MITWIRKUNGSPFLICHT UND BELASTBARKEIT
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen Lerncoaching Stäfa und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation sowie gegenseitigem Vertrauen. Die Auftragnehmerin garantiert keine bestimmten Erfolge und steht lediglich unterstützend dem/der Auftraggeber/ Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person zur Seite. Die Klientin/der Klient verfügt über eine normale psychische Verfassung. Das Coaching ist kein Ersatz für eine psychologische, psychiatrische oder medizinische Therapie.
INFORMATIONEN, MATERIALIEN UND HILFSMITTEL
Sämtliche Materialien und Informationen, welche beim Coaching zum Einsatz gelangen, stehen im Eigentum von Lerncoaching Stäfa und dürfen ausschliesslich im Rahmen dieses Vertrags verwendet werden. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die dem/der Auftraggeber/Auftragnehmerin bzw. der zu coachenden Person überlassenen Materialien. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person.
Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person ist nicht berechtigt, die von Lerncoaching Stäfa zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
SCHWEIGEPFLICHT
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. von der zu coachenden Person erlangt hat oder erlangen wird, auch nach Beendigung vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten herauszugeben. Nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person darf ein Austausch mit Dritten erfolgen.
HONORAR
Alle Honorare verstehen sich in CHF (Schweizer Franken). Änderungen bleiben vorbehalten.
Eine Beratungsstunde im Umfang von 60 Minuten beläuft sich auf CHF 120,– Darin enthalten sind die Vor- und Nachbereitung sowie kurze Telefonate und kurzer E-Mail-Verkehr. Die Dauer dieser Telefonate sowie E-Mails wird mit höchstens 10 Minuten bestimmt.
Beratungsgespräche, welche länger als 60 Minuten dauern und Telefonate und E-Mail-Verkehr, die mehr als 10 Minuten Zeit in Anspruch nehmen, werden mit CHF 15.– pro 10 Minuten verrechnet.
Die Dienstleistungen werden am Ende des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt und dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin per Mail oder per Post zugestellt. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
ABSAGE TERMIN BZW. STORNOGEBÜHREN
Vereinbarte Termine sind verbindlich und verpflichten den/die Auftraggeber/Auftraggeberin zur Zahlung. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Nichterscheinen sowie verspäteter Absage des Termins wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.
Lerncoaching Stäfa ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person hiervon schnellstmöglich verständigt.
ORT DER VERTRAGSLEISTUNGEN
Lerncoaching Stäfa erbringt die Vertragsleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten auf eigene Kosten.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Lerncoaching Stäfa übernimmt keine Haftung über Inhalt, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Unterlagen und Dokumentationen sowie für die Anwendung der vermittelten Kenntnisse durch den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der zu coachenden Person und deren haftungsrechtlichen Folgen.
Die Informationen und Ratschläge in den Coaching-Sitzungen sowie in allen anderen Dokumentationen werden durch Lerncoaching Stäfa sorgfältig erwogen und geprüft. Es handelt sich hierbei um eine reine Dienstleistungstätigkeit, ein Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Eine diesbezügliche Haftung wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. die zu coachende Person trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und ausserhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für schuldhaft verursachte Schäden uneingeschränkt selbst auf.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
Versicherung ist Sache des Klienten. Lerncoaching Stäfa gewährt kein Versicherungsschutz.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stäfa. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin unterzieht sich für alle Verfahren dem gleichen Gerichtsstand.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.
Februar 2025, Lerncoaching Stäfa